Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit – Private Rechtsträger
(Art. 3, Absatz 1, Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4)

Gestione Benacensi S.p.A. verpflichtet sich, ihre Website gemäß dem Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4 (Stanca-Gesetz) sowie nachfolgenden Änderungen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung gilt für: https://pianidiclodia.it/.

Konformitätsstatus
Konform

Die Website erfüllt vollständig die in Anhang A der Norm UNI CEI EN 301549 v3.2.1 sowie die Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA vorgesehenen Barrierefreiheitsanforderungen.

Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht anwendbar

Alle Inhalte der Website entsprechen den gesetzlich vorgesehenen Barrierefreiheitsanforderungen.

Ausnahmen / unverhältnismäßige Belastung
Derzeit werden keine Ausnahmen aufgrund unverhältnismäßiger Belastung angewendet. Alle Inhalte fallen in den Geltungsbereich der anwendbaren Gesetzgebung.

Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 2026-06-15 erstellt.

Die Bewertung wurde von Accessibi.com durch objektive Analysen (automatisierte Tests auf WCAG 2.1) und subjektive Analysen (von qualifiziertem Personal durchgeführte Tests) vorgenommen.

Letzte Überprüfung: 2026-06-11. Diese Erklärung unterliegt mindestens einer jährlichen Überprüfung gemäß den AGID-Richtlinien.

Feedback und Kontakte
Für Anfragen, Meldungen oder Vorschläge zur Barrierefreiheit der Website können Sie sich an folgende Stelle wenden:

Wir verpflichten uns, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Meldung zu antworten.

Aufsicht und Meldungen an AGID
Falls die Antwort unbefriedigend ist oder innerhalb von 30 Tagen keine Rückmeldung erfolgt, kann eine Meldung an die Agenzia per l’Italia Digitale (AGID), die nationale Aufsichtsbehörde, übermittelt werden:

Informationen zur Website / zum Dienst

  • CMS: WordPress;
  • Usability-Test: Ja;
  • Referenzversion der WCAG: WCAG 2.1 AA.

Rechtliche Grundlagen

  • Gesetz vom 9. Januar 2004, Nr. 4 (Stanca-Gesetz) und nachfolgende Änderungen;
  • Legislativdekret Nr. 106 vom 10. August 2018 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102);
  • Legislativdekret Nr. 82 vom 27. Mai 2022 (Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 – European Accessibility Act);
  • UNI CEI EN 301549 v3.2.1 (2021-03) – Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen;
  • WCAG 2.1 Stufe AA (Web Content Accessibility Guidelines, W3C);
  • AGID-Leitlinien zur Barrierefreiheit von IT-Werkzeugen.